Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (EAu)

Was sich bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ändert

Seit Juli 2022 erhalten Sie nur noch zwei Ausfertigungen der Arbeitsunfähigkeitscheinigung: Eine für den Arbeitnehmer und eine für den Arbeitgeber. Die Ausfertigung für die Krankenversicherung wird durch uns automatisch an die jeweilige Krankenkasse elektronisch übertragen.

Ab 01.01.2023 erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nur noch eine Bescheinigung – die für den Arbeitnehmer. Dann wird auch die Bescheinigung für den Arbeitgeber elektronisch übertragen. Privat versicherte Patienten erhalten weiterhin eine Ausfertigung für den Arbeitgeber.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu.